EU-Stoffrecht bringt für gewerbliche Wasch- und Reinigungsmittelhersteller deutliche Steigerungen der Rohstoffkosten

12.12.2017 | Eine Studie der EU-Kommission* zu den Gesetzesfolgekosten für die chemische Industrie analysierte EU-Rechtsvorschriften wie die Chemikaliengesetzgebung, Regelungen zu Emissionen und industriellen Verfahren, Arbeits- und Gesundheitsschutzrecht, sowie die Transport- und produktspezifische Gesetzgebung.

Die Studie verdeutlicht, dass Kosten, die durch neue Gesetze der EU entstehen, zu den wichtigsten Einflussfaktoren hinsichtlich der Rentabilität der chemischen Industrie in der EU gehören. Bei den Produzenten von Wasch- und Reinigungsmitteln belaufen sich die Gesetzesfolgekosten insgesamt auf etwa 670 Millionen Euro europaweit. Dies entspricht 11 Prozent der in der Branche erzielten Wertschöpfung sowie einem Drittel der Gewinne.

Chemikaliengesetzgebung Hauptverursacher der Gesetzesfolgekosten

Dabei zählen die drei wesentlichsten stoffrechtlichen EU-Verordnungen zu den Hauptverursachern bei Gesetzesfolgekosten:

  • Die REACH–Verordnung setzt die Registrierung, Evaluierung oder auch Autorisierung der eingesetzten Rohstoffe voraus und bringt ständig komplexere Vorgaben für die Sicherheitsdatenblätter.
  • Die CLP–Verordnung regelt zusätzlich zur Detergenzienverordnung die Einstufung und Kennzeichnung von Wasch- und Reinigungsmittel.
  • Die Biozidprodukte-Verordnung bringt sukzessive eine Genehmigung von Wirkstoffen für Desinfektions- und Konservierungsmittel, welche dann eine kostenintensive Zulassung der betroffenen Produkte nach sich zieht.

EU – Stoffrecht beeinflusst die Verfügbarkeit von Rohstoffen

Noch vor der letzten REACH – Registrierungsphase, die im Mai 2018 endet, zeichnet sich jetzt schon ab, dass einige Spezialrohstoffe für die Branche künftig nicht mehr zur Verfügung stehen werden. Dazu kommt, dass die Anzahl der Rohstofflieferanten gerade im Spezialchemikalienbereich deutlich reduziert wird. Dies wiederum führt bei vielen Rohstoffen zu einem deutlichen Anstieg der Preise.

Besonders drastisch wirkt sich die Situation bei Desinfektionsmitteln aus. Die notwendige Genehmigung der Wirkstoffe auf europäischer Ebene liegt im Bereich von mehreren Millionen Euro. Aufgrund der EU-Biozidprodukteverordnung sind bei Wirkstoffen und Rohstoff-Wirkstoffkombinationen nur mehr wenige Vorlieferanten zugelassen. Neben dem Kostendruck bei den Wirkstoffen müssen jetzt schon vermehrt die Desinfektionsmittel selbst zugelassen werden.
Auch die immer strengeren Einstufungen von Rohstoffen aufgrund der CLP-Verordnung bereiten der Branche Sorge. Vielfach machen diese Umformulierungen der Produkte notwendig, um die Kunden weiterhin mit sicheren und effizienten Wasch- und Reinigungsmittel beliefern zu können.

Entlastungen sind zur Verringerung des Kostendrucks dringend nötig

Die EU-Studie zu den Gesetzesfolgekosten und die steigenden Rohstoffkosten machen deutlich: Es ist dringender Handlungsbedarf seitens der Politik auf europäischer, aber auch auf nationaler Ebene gefragt, um den jetzigen Entwicklungen im EU-Stoffrecht durch deutliche Vereinfachungen und Reduktion des Verwaltungsaufwands entgegenzuwirken. Ob dies durch die neue Bundesregierung erreicht werden kann, bleibt mittelfristig abzuwarten. 2018 ist jedenfalls kein Ende des Kostendrucks in Sicht.

* http://ec.europa.eu/DocsRoom/documents/17784/attachments/1/translations/en/renditions/native

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